FAQ Balkonanlage

 

Für wen ist eine steckerfertige PV-Anlage besonders geeignet?

Eine Balkonanlage ist sie besonders für Mieter mit kleinerem Platzangebot geeignet und kann im Falle eines Umzugs durch die steckerfertige Lösung ganz einfach mitgenommen werden.

Wie funktioniert eine steckerfertige PV-Anlage?

Die Anlage wandelt tagsüber das Sonnenlicht in elektrischen Strom um und speist ihn direkt in Ihren eigenen Haushaltsstromkreis ein. Jedes Gerät in Ihrem Haushalt nutzt zuerst Ihren „eigenen Strom“, bevor er aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen wird. Bei einer Solaranlage mit Steckdosenanschluss wird das Prinzip des Stromverbrauchs durch ein Elektrogerät umgekehrt. Dies ist natürlich nicht so ohne weiteres möglich. Die Anlage selbst hat einen Wechselrichter eingebaut. Dieser benötigt einen Zertifizierungsnachweis nach VDE AR N 4105 für die Sicherheitsfunktion. Der Wechselrichter ist das Herzstück jeder Solarstromanlage: Er wandelt den Gleichstrom der Solar-Module in netzüblichen Wechselstrom und speist diesen in Ihren Stromkreis ein. Gleichzeitig steuert und überwacht er die gesamte Anlage.

Was sollten Sie bei der Installation einer steckerfertigen PV-Anlage beachten?

Es besteht keine gesetzliche oder herstellerseitige Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb; d.h. wer handwerklich versiert ist, kann die Balkonanlage am Balkon oder auf der Terrasse installieren. Auch wenn die gesetzliche Vorgabe keinen Einbau von geschultem Personal vorsieht, sollte aus Sicherheitsgründen ein professioneller Einbau stattfinden oder zumindest eine fachgerechte Abnahme der Anlage erfolgen. Wenn ein vorhandener Endstromkreis in Ihrer Wohnung- oder Hausinstallation genutzt werden soll, sollte eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung des selbsterzeugten Stromes ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Viele Hersteller werben damit, dass sich ihre Modelle ganz einfach nach dem Plug & Play-Prinzip an eine beliebige Haushaltssteckdose anschließen lassen. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) weist jedoch darauf hin, dass herkömmliche Schutzkontaktsteckdosen nur für Verbrauchgeräte wirklich geeignet sind. Deshalb empfiehlt der VDE, eine spezielle Energiesteckdose, auch Einspeisesteckdose genannt, von einem geprüften Fachbetrieb installieren zu lassen.

Was gibt es zu beachten, wenn Sie zur Miete wohnen?

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Frühjahr 2021 ein Grundsatzurteil gefällt, das Mieterinnen und Mietern ausdrücklich erlaubt, ein Balkonkraftwerk zu betreiben (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Vorausgesetzt ist lediglich, dass eine fachgerechte Installation erfolgt, es baurechtlich zulässig ist, optisch nicht störend und leicht rückbaubar ist. Wir empfehlen Ihnen Ihr Vorhaben zuvor mit Ihrem Vermieter abzuklären.

Ist eine Balkonanlage anmeldepflichtig?

  • Ja, Sie muss im Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) registriert werden.
  • Prüfen Sie als Mieter/Mieterin, ob das Anbringen einer steckerfertigen PV-Anlage erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Eine Elektrofachkraft kann Sie dabei unterstützen.
  • Geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein.

Welche Leistung darf ich installieren?

Derzeit ist gesetzlich festgelegt, dass pro Stromzähler eine Modulleistung von 2 kWp und eine Wechselrichterleistung von 800 W nicht überschritten werden darf.

Darf ich mehr als eine Balkonanlage pro Zähler installieren?

Ja, jedoch dürfen die gesetzlichen Vorgabewerte in Summe nicht überschritten werden.

Erhalte ich für eine Balkonanlage eine Einspeisevergütung?

  • Nein, wenn Sie die Balkonanlage im Marktstammdatenregister als diese registrieren.
  • Wenn Sie eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen möchten, so muss diese wie eine normale PV-Anlage behandelt und angemeldet werden. Dabei ist festzuhalten, dass diese dann fest verbaut sein muss.

Wird mein Stromzähler wegen der Balkonanlage gewechselt?

  • Wenn Sie ein Zähler mit Rücklaufhemmung eingebaut haben, so ist ein Wechsel nicht notwendig.
  • Das Symbol, mit welchem Sie erkennen können, ob Ihr Zähler eine Rücklaufhemmung besitzt, sieht wie folgt aus:
    symbol
  • Sollten diesen Zähler nicht besitzen, so wird der Wechsel innerhalb des geplanten Turnus durchgeführt. Eine gesonderte Information an uns, dass der Zählerwechsel notwendig ist, wird nicht benötigt.

Ich besitze bereits eine PV-Anlage und möchte nun eine Balkonanlage auf den gleichen Zähler installieren. Ist das ein Problem?

Nein, das kein Problem. Mit der Registrierung der Balkonanlage im Marktstammdatenregister verzichten Sie auf deren Einspeisevergütung. Daher wird die gesamte Einspeisemenge um die nicht zu vergütende Einspeisemenge der Balkonanlage verringert. Um eine korrekte Abgrenzung vornehmen zu können, bitten wir Sie den Zählerstand vom Tag der Inbetriebnahme der Balkonanlage an eeg@sww.de zu senden. Die Abgrenzung wird durchgeführt, damit die Jahresendabrechnung abrechnungstechnisch korrekt erstellt wird.

Weitere Fragen?

Gerne können Sie uns telefonisch montags und donnerstags von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr erreichen. Oder per E-Mail an eeg@sww.de.

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